Umfang und Aufbau
Unser schriftliches Gutachten (der Bericht, den Sie erhalten) wird möglichst einfach und verständlich gehalten. Dennoch sind alle in den Richtlinien zur Erstattung von Abstammungsgutachten vorgegebenen Inhalte enthalten. Darüber hinaus möchten wir Ihnen wissenschaftliche Ausschweifungen ersparen.
In einer Zusammenfassung wird eine möglichst konkrete Beantwortung der zu klärenden Verwandtschaftsfrage formuliert. Die Erbmerkmale der untersuchten Personen werden mitgeteilt und können - falls notwendig - den Abgleich weiterer, im Anschluss einzubeziehenden Probanden genutzt werden.
Falls die zu klärende Verwandtschaftssituation aufgrund der Verteilung der Erbmerkmale nicht sicher auszuschließen ist, führen wir eine biostatistische Wahrscheinlichkeitsberechnung nach Essen-Möller durch und teilen das Ergebnis prozentual (z.B. 99,9998 %) und logarithmisch (z. B. EM 4,2823) mit. Den aktuellen Richtlinien zu Folge gilt eine Verwandtschaftsfrage (Hypothese) ab einem Wert von größer oder gleich 99,9 % (EM 7,0 oder kleiner) als praktisch erwiesen.